Rz. 1

Wertschöpfungsrechnungen finden sich in den Geschäftsberichten zahlreicher Konzerne. Sie sind weder nach HGB noch nach IFRS verpflichtend, bilden somit jeweils eine freiwillige Information. Im Gegensatz zu Erfolgs-, Erfolgsstruktur- oder Rentabilitätsanalysen, die stets als Erfolg den auf die Anteilseigner entfallenden Gewinn bzw. Cashflow ansehen, stellt die Wertschöpfungsanalyse entsprechend dem Stakeholder-Ansatz auf einen breiteren Erfolgsbegriff ab.[1] Danach soll die Wertschöpfung den Beitrag bzw. Anteil aller am Unternehmen Beteiligten an der volkswirtschaftlichen Leistung messen.

 

Rz. 2

Darüber hinaus wurde empirisch nachgewiesen, dass die aus der Kennzahl "Wertschöpfung" abgeleitete Produktivität einen wichtigen Treiber für die künftige Ertragskraft des Unternehmens bildet (vgl. Rz. 36 f.).[2]

[1] Vgl. Chmielewicz, Integrierte Finanz- und Erfolgsplanung, 1972, S. 76 ff.; Schmidt, Bilanzpolitik deutscher Aktiengesellschaften, 1979, S. 117 ff.; ähnlich Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2021, S. 1252.
[2] Vgl. Deger, Deutschland versus Weltklasse, 1995; Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2021, S. 1252.

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