Rz. 54a

Im Zusammenhang mit XBRL kann es zu Verwirrungen hinsichtlich der Verwendung des Begriffs der Taxonomie kommen. Die Taxonomie-Verordnung[1] befasst sich thematisch nicht mit einer XBRL-Taxonomie (vgl. Rz. 8). Vielmehr schuf die Europäische Verordnung einheitliche Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können.[2]

Seit Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[3] in Kraft, welche die CSR-Richtlinie abgelöst hat. Diese sieht vor, dass die Europäische Kommission ergänzende delegierte Rechtsakte erlässt, um Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) festzulegen. Diese sollen festlegen, welche Informationen Unternehmen berichten müssen und ggf. Vorgaben zur Struktur der Informationen enthalten. Diese Standards wurden Mitte 2023 in die EU-Bilanzrichtlinie übernommen.[4]

 

Rz. 54b

Seit dem Geschäftsjahr 2021 sind in Deutschland ca. 550 Unternehmen von der Taxonomie-Verordnung betroffen. Künftig werden diese Angaben von allen Unternehmen berichtet werden müssen, die von der CSRD betroffen sind. Die Zahl der Unternehmen wird auf 15.000 geschätzt.[5]

Für die Anwendung der allgemeinen Berichtspflichten (unabhängig vom XBRL-Format) gelten je nach Größe des Unternehmens sowie nach Wirtschaftstätigkeit verschiedene Zeitpunkte für die Erstanwendung. Darüberhinaus enthalten die delegierten Rechtsakte (vgl. Rz. 54) weitere Anwendungszeitpunkte. Eine übersichtliche Darstellung gibt u. A. Lanfermann.[6]

 

Rz. 54c

Aufgrund der CSRD schreibt Art. 29d EU-Bilanzrichtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. Art. 19d sowie nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung das ESEF als Berichtsformat vor. Dazu hatte die Europäische Kommission die EFRAG beauftragt, eine entsprechende XBRL-Taxonomie zu entwickeln. Hierfür liegen bereits Entwürfe vor.[7] Die Umfragen im Rahmen der öffentliche Konsultation zu den Entwürfen wurden am 8.4.2024 abgeschlossen.

Die EFRAG rechnet damit, der Kommision die finalen Fassungen im Sommer 2024 vorlegen zu können. Wie bei der Finanzberichterstattung im ESEF (vgl. Rz. 44 ff.) wird die ESMA auch für diese XBRL-Taxonomien einen technische Regulierungsstandards entwickeln, deren Tagging-Regeln dann in die ESEF-Verordnung übernommen werden sollen.

[1] Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.6.2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, ABl. EU L 198/13.
[3] Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, ABl. EU L 322/15.
[4] Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Abl. EU L vom 22.12.2023.
[5] Vgl. Lanfermann, in Freiberg/Lanfermann, Haufe ESRS-Kommentar, 1. Aufl. 2023, Rz. 55.
[6] Vgl. Lanfermann, in Freiberg/Lanfermann, Haufe ESRS-Kommentar, 1. Aufl. 2023, Rz. 57 ff.

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