EFRAG veröffentlicht XBRL-Taxonomien zu ESRS und EU-Umwelttaxonomie-Verordnung

XBRL-Taxonomien für maschinenlesbare Berichte
Nach der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen haben ihren (Konzern-)Lagebericht zukünftig digitalisiert im Unternehmensregister offenzulegen. Dazu haben sie ihren gesamten (Konzern-)Lagebericht einerseits im XHTML-Format zu erstellen und andererseits ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung maschinenlesbar auszuzeichnen. Die maschinenlesbare Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben erfolgt mithilfe sog. XBRL-Taxonomien. Da hier kein Mitgliedstaatenwahlrecht besteht, muss der deutsche Gesetzgeber dies auch so umsetzen und hat hier – wie in den meisten Regelungen der CSRD – keinen Spielraum, weshalb die sehr lange Zeit bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs (die CSRD gilt seit dem 5.1.2023) auch überrascht. Die CSRD ist eigentlich bis Anfang Juli 2024 umzusetzen, was kaum noch zu schaffen sein wird. Auch die Umwelttaxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178) verlangt in Abs. 8 Angaben, die maschinenlesbar veröffentlicht werden müssen.
EFRAG hat Entwürfe der Taxonomien zur Konsultation gestellt
Die Europäische Kommission hatte die EFRAG damit beauftragt, Entwürfe der Taxonomien zu erarbeiten. Nach der EFRAG-Konsultationsphase und anschließenden Überarbeitungen werden die Entwürfe voraussichtlich im Sommer 2024 an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) übergeben. Die ESMA erarbeitet daraus einen Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur Änderung der ESEF-VO (Delegierte Verordnung (EU) 2019/815). Als letzten Schritt wird die Europäische Kommission die finalen Änderungen erlassen. Die dann geänderte ESEF-VO wird auch Vorschriften zum zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschriften enthalten.
Am 8.2.2024 hat die EFRAG den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) und den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zur Berichterstattung nach der Umwelttaxonomie-Verordnung veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet. Rückmeldungen zur Konsultation sind bis zum 8.4.2024 über einen webbasierten Fragebogen möglich. Zu den veröffentlichten Dokumenten gehören neben den eigentlichen Taxonomien auch eine Excel-Version der Taxonomien, ausgezeichnete Beispielberichte und Erläuterungen bzgl. der angewandten Methodik bei der Erarbeitung der Taxonomien.
Zu den EFRAG-Unterlagen zur Konsultation
DRSC und XBRL Deutschland veranstalten eine öffentliche Diskussion zur EFRAG-Konsultation
Das DRSC und XBRL Deutschland haben bereits einen Tag später angekündigt, eine öffentliche Diskussion zur EFRAG-Konsultation der beiden XBRL-Taxonomien durchzuführen. Die Veranstaltung findet kostenfrei, digital und in deutscher Sprache statt. Die Einwahldaten werden im Vorfeld versandt. Sie ist in zwei Termine unterteilt, für die das DRSC aus organisatorischen Gründen jeweils um eine vorherige Anmeldung bittet:
- Im ersten Termin (19.2.2024, 14 bis 16 Uhr) hat das DRSC das regulatorische Umfeld zur digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung erläutert und die EFRAG die Konsultationsentwürfe der XBRL-Taxonomien vorgestellt. Die Agenda umfasst insbesondere die folgenden Vorträge: Prof. Dr. Sven Morich (Vizepräsident des DRSC): Die Vorschriften der CSRD zur digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Dr. Ilka Canitz (DRSC-Projektmanagerin): Lessons learned aus ESEF sowie Richard Bössen (EFRAG Senior Manager Digital Reporting): Die EFRAG-Konsultation der XBRL-Taxonomien.
- Im zweiten Termin (22.3.2024, 14 bis 16 Uhr) werden das DRSC und XBRL Deutschland die Konsultationsfragen zu den XBRL-Taxonomien mit den Teilnehmenden diskutieren. Für diesen Termin soll eine Anmeldung bis zum 8.3.2024 erfolgen.
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
European Single Access Point (ESAP) auf Mitte 2027 verschoben
Anwendung der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
5.458
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.774
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.456
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.996
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.9442
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
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