Das Gericht kann in Ausnahmefällen den Schadenersatz herabsetzen. Das ist nur möglich, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde und so hoch ist, daß in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage und des Einkommens des Schädigers sowie ihrer voraussichtlichen Entwicklung ein voller Ausgleich des Schadens nicht zu erwarten ist.

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