Bei Anwendung des Gliederungsschemas für die Gewinn- und Verlustrechnung[1] sind erhaltene Zinsen unter den folgenden Posten auszuweisen:
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens[2]
Hier sind solche Zinsen auszuweisen, die aus Finanzanlagen resultieren, also insbesondere
- aus Ausleihungen (= langfristige Darlehen) an verbundene Unternehmen,
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, oder
- sonstige Ausleihungen.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge[3]
Hier sind solche Zinserträge auszuweisen, soweit sie nicht unter die vorgenannten Posten fallen. Insbesondere kommen in Betracht:
- Zinsen aus Bankguthaben sowie
- Zinsen aus kurzfristigen Darlehensforderungen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen