Die Einfuhrabgaben sind die Summe aus den Zöllen, den Verbrauchsteuern und der Einfuhrumsatzsteuer. Zölle verteuern Einfuhren künstlich und wurden vorwiegend zum Schutz der heimischen Wirtschaft eingeführt. Stark exportorientierte Staaten wie Deutschland sind natürlich an einem weltweiten Abbau von Zöllen interessiert. In einer Zollunion wie der EU (inkl. Türkei) gelten gleich hohe Zölle auf Einfuhren für alle Mitgliedstaaten (gemeinsamer Zolltarif).

Verbrauchsteuern sind nationale Steuern. Sie sind deshalb auch innerhalb der EG unterschiedlich hoch und werden auf unterschiedliche Produkte erhoben. In Deutschland gibt es die folgenden Verbrauchsteuern, die auf der Zollwebseite[1] zu finden sind:

  • Mineralöl/Energie: Wird auf alle Mineralölerzeugnisse, Gas und Elektrizität erhoben.
  • Tabak: Wird auf alle Tabakprodukte wie Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt usw. erhoben.
  • Branntwein: Wird auf alkoholhaltige Produkte erhoben, gleichgültig, ob sie genießbar sind oder nicht, Schnaps, Parfums usw.
  • Bier: Die Biersteuer wird nach der Größe der Brauerei und nach dem Grad an Plato (Stammwürze) erhoben.
  • Schaumwein: Wird auf Sekt, Champagner und Schaumwein erhoben.
  • Kaffee: Wird auf alle kaffeehaltigen Produkte erhoben.

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)[2] ist auch eine Verbrauchsteuer, sie wird aber auf alle eingeführten Waren erhoben und trifft damit letztendlich nicht nur die Verbraucher. Sie musste aber vom Gesetzgeber als Verbrauchssteuer qualifiziert werden, da sie sonst nicht in die Zuständigkeit der Bundeszollverwaltung gefallen wäre. Die Umsatzsteuer fällt in die Zuständigkeit der (Landes-)Finanzverwaltungen.

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