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Zufluss von (Kapital-)Einnahmen bei bloßer Buchgutschrift oder Novation

Ewald Dötsch, Prof. Dr. Franz Dötsch
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Leitsatz

Der Zufluss von (Kapital-)Einnahmen i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG durch bloße Gutschrift in den Büchern des Schuldners oder durch sog. Novation kann nur dann angenommen werden, wenn der Gläubiger (Steuerpflichtige) nach den gesamten Umständen des Einzelfalls davon ausgehen durfte, dass er, hätte er statt des "Stehenlassens" des gutgeschriebenen Betrags und ggf. dessen "Novation" die Auszahlung gewählt, den betreffenden Betrag vom Schuldner ausgezahlt bekommen hätte.

 

Normenkette

§ 8 Abs. 1 EStG , § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG

 

Sachverhalt

Der Kläger legte bei der M-AG (Sitz: Liechtenstein) und später bei der P-Ltd. (Sitz: Cayman Islands) Geldbeträge an. Die beiden Gesellschaften, hinter denen jeweils K stand, tätigten mit den gebündelten Kapitalanlagen ihrer Anleger Spekulationsgeschäfte. An den Gewinnen waren die Anleger mit 80 % (später 70 %) und die M-AG bzw. P-Ltd. mit 20 % (später 30 %) beteiligt. Verluste trugen die Anleger allein.

Die Gesellschaften wiesen gegenüber den Anlegern – mit einer Ausnahme – stets monatlich Gewinne aus. In Wahrheit waren aber hohe Verluste eingetreten. Bereits 1990 war mindestens die Hälfte des gesamten Anlagekapitals aufgezehrt. Schon in diesem Jahr verfuhr K nach dem "Schneeballsystem". Mitte 1992 war das gesamte Kapital der Anleger verloren, was diesen aber weiterhin verborgen blieb.

Das FA erfasste die dem Kläger in den Streitjahren 1992 und 1993 in den Büchern der Gesellschaften gutgeschriebenen, nur zum geringen Teil ausgezahlten (Schein-)Renditen in vollem Umfang als Einnahmen aus Kapitalvermögen. Die dagegen erhobene Klage hatte nur teilweise Erfolg. Das FG nahm lediglich die ab Juli 1993 gutgeschriebenen "Renditen" von der Besteuerung aus (vgl. EFG 2001, 431). Auf die Revision des Klägers hob der BFH die Vorentscheidung auf und v...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Zufluss von Einnahmen durch bloße Gutschrift in den Büchern des Schuldners oder durch sog. Novation  Leitsatz (amtlich) Der Zufluss von (Kapital-)Einnahmen i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG durch bloße Gutschrift in den ...

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