Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören beispielsweise[1]:
- steuerfreie Jobtickets[2],
- steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3],
- steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge[4],
- steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5],
- pauschal zu versteuernde Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte[6],
- pauschal zu versteuernde Beträge für das Schenken/Übereignen von Computern, Tablets und anderen Datenverarbeitungsgeräten samt Zubehör und Zuschüssen für die Internetnutzung[7],
- die pauschal zu versteuernde Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektroautos[8],
- die pauschal zu versteuernde Übereignung von (Elektro-)Diensträdern[9],
- die Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze bei Geldkarten und Gutscheinen[10],
- der Arbeitgeber-Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag)[11],
- die Inflationsausgleichprämie.[12]
Einzelheiten finden sich insb. im Beitrag "Vergütungsoptimierung durch Gehaltsextras: Möglichkeiten und Folgen", der eine komprimierte Darstellung aller Vorschriften sowie die Kommentierung zu den einzelnen Vergütungsbestandteilen enthält.
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