Rz. 70

Mit unterschiedlichen Transparenzstandards nutzt die Börse ihren Gestaltungsspielraum über die gesetzlich definierten Marktsegmente hinaus, entsprechende Rahmenbedingungen für den Kapitalmarktzugang bereitzustellen. Dabei ist für den Emittenten jeweils eine Notierung im Amtlichen Handel oder im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse Voraussetzung zur Aufnahme in einen der beiden Standards. So müssen Emittenten im General Standard und Prime Standard erweiterte Transparenzanforderungen erfüllen. Emittenten im Prime Standard müssen über das Maß des General Standards hinausgehende internationale Informationsanforderungen erfüllen. Der Scale ermöglicht insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen eine einfache, schnelle und kosteneffiziente Einbeziehung in den Börsenhandel.

 

Rz. 71

Vor allem der Prime Standard verpflichtet die Emittenten zu umfangreichen, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Zulassungsfolgepflichten.[1] Hierzu gehört gerade auch die Zwischenberichterstattung.

[1] Ammedick/Strieder, in Hennrichs/Kleindiek/Watrin, Münchener Kommentar Bilanzrecht, IAS 34 Rz. 30.

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