Stärkere Normierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS), welche die in der verabschiedeten Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) zukünftig im Lagebericht nötigen Anforderungen konkretisieren, befinden sich noch im finalen Abstimmungsprozess.
Kurzfristige Bitte um Stellungnahme zu den ESRS-Entwürfen
Aktuell läuft vom Bundesjustizministerium eine kurzfristige Bitte um Stellungnahme bis zum 9.1.2023, da die Bundesregierung im Europäischen Rat die vorliegenden Entwürfe der ESRS von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit freigeben muss. Geplant ist weiterhin eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt im Juni 2023, mit der die ESRS dann verbindlich für alle in der EU von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffenen Unternehmen werden (und eine erhebliche Ausstrahlungswirkung auch auf alle indirekt betroffenen Unternehmen haben dürften).
G20-Staats- und Regierungschefs fordern weltweit konsistente Daten
In diesem Kontext laufen parallel jedoch bereits weitere Maßnahmen einer Standardisierung. So haben die G20-Staats- und Regierungschefs auf Bali am 15. und 16.11.2022 eine Abschlusserklärung veröffentlicht, in der klargestellt wird, dass "weltweit konsistente Daten benötigt werden, um klimabezogene Finanzrisiken effektiv anzugehen" und "der Fertigstellung von Standards durch den International Sustainability Standards Board (ISSB) zur Unterstützung weltweit konsistenter, vergleichbarer und zuverlässiger klimabezogener Finanzangaben und seiner Arbeit über das Klima hinaus" mit Erwartung entgegengesehen wird. Darüber hinaus begrüßt die G20 "die Bemühungen um Interoperabilität zwischen den Angaberahmenkonzepten".
Somit dürfte die bereits erkennbare Annäherung der ESRS-Entwürfe an die vorliegenden Entwürfe des ISSB (IFRS S1 und IFRS S2) weitergehen. Hier bleibt abzuwarten, ob die bestehenden und die vielen weiteren ausstehenden Entwürfe für Standards sowohl des ISSB als auch der EFRAG (etwa die speziellen für kleine und mittelgroße Unternehmen) noch mehr angenähert werden.
Die Abschlusserklärung ist hier abrufbar.
Gemeinsamer Arbeitskreis des DRSC und XBRL
Darüber hinaus werden auch bereits weitere nötige Schritte eingeleitet. So fordert die CSRD, dass die Nachhaltigkeitsberichte sowohl menschen- als auch maschinenlesbar sein sollen. Für diese digitalen Nachhaltigkeitsberichte haben XBRL (extensible Business Reporting Language) Deutschland und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) nun eine Kooperation vereinbart und einen gemeinsamen Arbeitskreis "Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung" eingerichtet. Mit der Einrichtung dieses Arbeitskreises werden die Expertise beider Institutionen gebündelt. Ziel des Arbeitskreises bilden das Monitoring und die Würdigung von Initiativen zur digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung, insb. der laufenden Gesetzes- und Standardsetzungsvorhaben. Hierzu soll der Arbeitskreis:
- aktuelle Aktivitäten und Arbeitsergebnisse – wie z. B. die Entwicklung einer XBRL-Taxonomie zu den ESRS-Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – diskutieren und konstruktiv begleiten,
- die Umsetzung einer solchen XBRL-Taxonomie in der Praxis erproben,
- proaktiv Digitalisierungsmöglichkeiten und -alternativen (Inline XBRL-Berichte und -Taxonomien) sammeln sowie die Qualität der Taxonomie-Designpatterns anhand von Beispielen verproben,
- die Auswirkungen der Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch auf nicht berichtspflichtige Unternehmen (z. B. in der Lieferkette) sowie ggf. Wechselwirkungen mit lokalen Digitalisierungsbestrebungen betrachten und
- die Grundlagen für eine fachliche Kommentierung schaffen.
Der Arbeitskreis soll neben Vertretern des XBRL Deutschland und des DRSC weitere Mitglieder aus den Bereichen berichterstellende Unternehmen, Abschlussprüfer, Softwareanbieter sowie Nutzer der digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassen. Der Arbeitskreis steht insbesondere für Mitglieder des XBRL Deutschland und des DRSC offen.
Mit einer Taxonomie werden die relevanten Datenpunkte einer Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. In den aktuell vorliegenden Entwürfen des ersten Sets der ESRS finden sich nach Angaben der ESRS bislang 1.144 Datenpunkte, die getaggt werden könnten, um einfacher auffindbar zu sein. Für die Unternehmen bedeutet dies dann aber auch, dass diese Punkte geliefert werden müssen, so sie als relevant angesehen werden. Daher treibt die Digitalisierung hier auch entscheidend die konkrete Ausgestaltung der künftigen Nachhaltigkeitsberichte.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neuesten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) final veröffentlicht
Sorgfaltspflichtenrichtlinie: EU-Parlament beabsichtigt Verschärfung, Europäischer Rat Milderung
EFRAG reduziert die Offenlegungspflichten in den ESRS-Entwürfen deutlich
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.910
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9481
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
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Urlaubsrückstellung berechnen
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