Prof. Paul Scharpf, Dr. Joachim Brixner
Rn. 145
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Inhalt der Dokumentation: Der Dokumentationsumfang kann je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich ausgestaltet sein. Aus der Dokumentation muss insgesamt u. a. hervorgehen, ob die Sicherungsinstrumente im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit objektiv zur Absicherung des dokumentierten Risikos geeignet sind, d. h., dass die prospektive Wirksamkeit aufgrund des gewählten Sicherungsinstruments gegeben ist. Mithin muss die Dokumentation insbesondere
(1) |
die Art des zu sichernden Risikos, einschließlich der Ziele (inkl. geplanter Sicherungszeitraum) und Strategie(n) des Unternehmens bezüglich der Sicherung des Risikos, |
(2) |
die Identifikation und Beschreibung des Grundgeschäfts, |
(3) |
die Identifikation und Beschreibung des als Sicherungsinstrument verwendeten Finanzinstruments, einschließlich dessen Eignung zur wirksamen Absicherung des Risikos, |
(4) |
die getrennte Bestandsführung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten, |
(5) |
Angaben zur prospektiven Wirksamkeit (z. B. auch Grad der Wirksamkeit), |
(6) |
die Methode(n) zur Beurteilung der prospektiven Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung sowie ggf. der Bestimmung, innerhalb welcher Bandbreite von einer wirksamen Sicherungsbeziehung ausgegangen wird, sowie |
(7) |
die Methode(n) zur rechnerischen Ermittlung der retrospektiven Ineffektivität bezogen auf das abgesicherte Risiko |
enthalten (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 43).
Rn. 146
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Bei antizipativen Bewertungseinheiten sind ergänzend der Vertragsgegenstand, die wesentlichen bewertungs- bzw. risikorelevanten Vertragsbedingungen sowie der Zeitpunkt des erwarteten Vertragsabschlusses zu dokumentieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2018), § 254 HGB, Rn. 41).
Rn. 147
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Der Umfang der Dokumentation hängt auch von der Art der Bewertungseinheit (Micro-, Macro- oder Portfolio-Hedge) ab. Bei Portfolio-Hedges ist der Nachweis über die Homogenität der Grundgeschäfte mit in die Dokumentation aufzunehmen (vgl. ebenso PwC-BilMoG (2009), Abschn. V, Rn. 14). Bei Macro-Hedges ist für die Dokumentation insbesondere auf den Nachweis der abgesicherten Nettoposition abzustellen (vgl. PwC-BilMoG (2009), Abschn. V, Rn. 14).
Rn. 148
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Die Dokumentation muss bei Macro- und Portfolio-Hedges auch eine Beschreibung des Risikomanagementsystems umfassen, in der insbesondere die festgelegten Risikogrenzen sowie die Verfahren zu ihrer Einhaltung dargestellt sind (vgl. PwC-BilMoG (2009), Abschn. H, Rn. 92).
Rn. 149
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Form der Dokumentation: Die Dokumentation kann explizit (z. B. einheitliche schriftliche Darstellung inhaltlich wie vorstehend beschrieben) oder implizit durch die kombinierte Betrachtung von internen Anweisungen (Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Kennzeichnung in einem IT-System, Datenbank in Front- oder Backoffice-Systemen etc.) oder kombiniert erfolgen.
Die sog. implizite Dokumentation wird bspw. dergestalt vorgenommen, dass in internen Anweisungen, Richtlinien etc. Ausführungen und Vorgaben enthalten sind, die die vorstehend unter (1) bis (7) dargestellten Sachverhalte enthalten. Die sog. explizite Dokumentation muss in diesem Fall nur noch die Sachverhalte beinhalten, die die implizite Dokumentation nicht bereits enthält (Kombination aus expliziter und impliziter Dokumentation).
Rn. 150
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Zur impliziten Dokumentation gehört auch eine Dokumentation im Zusammenhang mit der internen RL bzw. im Zusammenhang mit dem Risikomanagement. Ist daher in internen Richtlinien festgelegt, dass Derivate nur zu Sicherungszwecken kontrahiert werden dürfen, ist davon auszugehen, dass Derivate Sicherungsinstrumente in Bewertungseinheiten sind. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass das bilanzierende Unternehmen bezüglich der Sicherungsabsicht und daraus folgend der Bilanzierung nach § 254 nicht unterschiedliche Sichtweisen haben kann. Dies würde dem Willkürverbot widersprechen. Abweichungen zwischen der Behandlung im Risikomanagement und der bilanziellen Abbildung können Berichtspflichten im Lage- bzw. Risikobericht auslösen.