Rn. 28

Stand: EL 33 – ET: 09/2021

Gegen die Entscheidung des OLG findet bei entsprechender Zulassung die Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 1 FamFG zum BGH statt (vgl. MünchKomm. AktG (2021), § 260, Rn. 20).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge