Rn. 916
Stand: EL 37 – ET: 09/2022
Gemäß § 158 Abs. 1 AktG sind in der GuV oder im Anhang "nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" [...] die folgenden Posten zu ergänzen:
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- Entnahmen aus der Kapitalrücklage
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- aus der gesetzlichen Rücklage
- aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
- aus satzungsmäßigen Rücklagen
- aus anderen Gewinnrücklagen
Einstellungen in Gewinnrücklagen
- in die gesetzliche Rücklage
- in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
- in satzungsmäßige Rücklagen
- in andere Gewinnrücklagen
- Bilanzgewinn/Bilanzverlust”
(vgl. zu Einzelheiten HdR-E, HGB § 268, Rn. 1ff., HdR-E, HGB § 270, sowie HdR-E, AktG § 158).
Rn. 917
Stand: EL 37 – ET: 09/2022
Es geht auch hier um Informationsalternativen (vgl. z. B. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 38f.).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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