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4. Datenschutz

Prof. Dr. Lutz Richter, Dr. Magdalena Kruczynski
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Rn. 30

Stand: EL 37 – ET: 09/2022

Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet. Unter "Authentizität" wird die eindeutige Zuordnung der Daten zu einer Person verstanden, während das Kriterium "Vertraulichkeit" sicherstellt, dass der Datenzugriff durch unbefugte Dritte nicht möglich ist. Das Kriterium "Integrität" gewährleistet die Unveränderlichkeit der übermittelten Daten durch Dritte (vgl. Hechtner/Hundsdoerfer/Siegmund, WPg 2004, S. 1461 (1466)). Die Übermittlung der Datensätze nach § 5b EStG erfolgt als authentifizierte ELSTER-Übermittlung, womit die Vertraulichkeit und die Integrität der Daten gewährleistet werden. Eine digitale Signatur i. S.e. qualifizierten elektronischen Signatur ist nicht erforderlich. Die übermittelten Daten unterliegen dem Steuergeheimnis (vgl. BayLfSt/Finanzverwaltung NRW (2022), S. 23).

 

Rn. 31

Stand: EL 37 – ET: 09/2022

Nach Angaben der Finanzverwaltung sind bei der Übermittlung der E-Bilanz alle von ELSTER angebotenen Signaturarten zulässig, so dass kein gesondertes Zertifikat erforderlich ist (vgl. BayLfSt/Finanzverwaltung NRW (2022), S. 23). ELSTER bietet folgende Signaturarten an, die sich ausschließlich hinsichtlich der Sicherheitsstufe unterscheiden:

(1) Zertifikatsdatei: Bei dieser Datei handelt es sich um eine individuell geschützte Datei in einem speziellen Format, die persönliche Schlüssel und Zertifikate enthält und auf dem Computer des Datenübermittlers in einer spezi...

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