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b) Analytische Prüfungshandlungen

Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Prof. Dr. Peter Dittmar
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Rn. 57

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Bei analytischen Prüfungshandlungen (Substantive Analytical Procedures) handelt es sich um eine indirekte Prüfungsmethode, bei der plausible Beziehungen zwischen sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen Daten analysiert werden (vgl. ISA [DE] 520 (2020), Rn. 4ff.). Dies erfolgt regelmäßig auf Basis eines Soll-Ist-Vergleichs, bei dem der AP ausgewählte Abschlussinformationen (Ist-Objekte) mit von ihm entwickelten Soll-Objekten vergleicht (vgl. ISA [DE] 520 (2020), Rn. 4; Gärtner (1994), S. 9ff. m. w. N.; WP-HB (2023), Rn. L 356ff.; Beck Bil-Komm. (2022), § 317 HGB, Rn. 213). Kennzeichnend für diese indirekten Prüfungsmethoden ist, dass die jeweiligen Soll-Objekte nicht direkt über Prüfungsnormen aus dem zu prüfenden Sachverhalt ermittelt werden können, sondern indirekt über von den Ist-Objekten unabhängigen Ersatzsachverhalte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang zum zu prüfenden Sachverhalt stehen (vgl. Gärtner (1994), S. 12f.).

Insbesondere können hierfür die zu beurteilenden Daten mit Informationen des VJ (wenn möglich mit Durchschnittswerten aus einem Vergleichszeitraum von drei bis fünf Jahren), mit vom UN erwarteten Ergebnissen, mit den vom AP entwickelten Erwartungen über die Fortentwicklung des UN oder mit branchenspezifischen Kennzahlen verglichen werden. Des Weiteren sind Beziehungen zwischen finanziellen Informationen, die nach Erfahrungen des UN einem vorhersehbaren Muster entsprechen (z. B. Bruttogewinnspanne) oder zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen (z. B. Beziehung des Lohn- und Gehaltsaufwands zur Zahl der Mitarbeiter) durch den AP zu beurteilen (vgl. ISA [DE] 520 (2020), Rn. A2). Der AP hat bei identifizierten Schwankungen und Beziehungen, die im Vergleich mit anderen Informationen inkonsisten...

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