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C. Bilanzrechtliche Implikationen

Dr. Peter Küting, Dr. Raphael Eichenlaub
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Rn. 9

Stand: EL 43 – ET: 08/2024

Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht):

  • Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:

     
    Aktiva Passiva
    A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
    B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
    C. Rechnungsabgrenzungsposten C. Verbindlichkeiten
    D. Aktive latente Steuern D. Rechnungsabgrenzungsposten
    E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung E. Passive latente Steuern

    Übersicht: Verkürzte Bilanz einer Kleinst-KapG

  • Erstellung einer verkürzten GuV, die sich auf folgende Posten beschränkt (vgl. § 275 Abs. 5):

    (1) Umsatzerlöse (UE),
    (2) sonstige Erträge,
    (3) Materialaufwand,
    (4) Personalaufwand,
    (5) Abschreibungen (AfA),
    (6) sonstige Aufwendungen,
    (7) Steuern, sowie
    (8) Jahresüberschuss/-fehlbetrag.

    Eine weitere Zusammenfassung von UE, sonstigen Erträgen und Materialaufwand zum sog. "Rohergebnis" ist unzulässig (vgl. § 276 Satz 2; sodann Bonner HGB-Komm. (2023), § 267a, Rn. 34). Dabei verstehen sich die sonstigen Erträge hierbei als ein "Sammelposten und enthalten Bestandserhöhungen, andere aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge [sowie, d.Verf.] alle Erträge aus dem Finanzbereich [...]. Spiegelbildlich enthalten die sonstigen Aufwendungen Bestandsminderungen, sonstige betriebliche Aufwendungen [sowie, d.Verf.] alle Aufwendungen aus dem Finanzbereich" (Theile, BBK 2013, S. 107 (115)).

  • Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs, wenn – sofern vorhanden – Angaben zu etwaigen Haftungsverhältnissen (vgl. § 268 Abs. 7), zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane (vgl. § 285 Nr. 9 lit. c)) sowie zu eigenen Aktien (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 2 AktG) "unter der Bilanz" gemacht werden (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 5)....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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