Rn. 311

Stand: EL 30 – ET: 5/2020

Geleistete Anzahlungen sind mit dem hingegebenen Geldbetrag zu bewerten. Ist abzusehen, dass der Vertragspartner seine geschuldete Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbringen kann und auch mit einer Rückerstattung der Anzahlung nicht zu rechnen ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung notwendig. Die geleistete Anzahlung ist auf den Betrag abzuschreiben, der nach Abzug aller Kosten als Rückzahlungsbetrag erwartet werden kann.

Sobald feststeht, dass mit einer Lieferung durch den Vertragspartner nicht mehr zu rechnen ist, mit einer Rückerstattung eines (Teil-)Betrags der geleisteten Anzahlung aber verlässlich gerechnet werden kann, ist der ggf. um eine außerplanmäßige Abschreibung gekürzte Betrag unter der Position "Sonstige VG" auszuweisen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?