Prof. Paul Scharpf, Dr. Joachim Brixner
Rn. 65
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Unter "Devisen" sind auf ausländische Währung lautende Forderungen, wie Kontoguthaben bei Kreditinstituten, Wechsel und Schecks, zu verstehen. Banknoten und Münzen (Bargeld) werden als "Sorten" bezeichnet.
Der Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander. Seit 1999 werden Wechselkurse in der Mengennotierung veröffentlicht. Bei der Mengennotierung wird der Preis einer Einheit der inländischen Währung (1 EUR) in Einheiten der ausländischen Währung (z. B. USD) angegeben (z. B. 1,2256 USD/1 EUR).
Devisenkurse sind die Kurse für auf ausländische Währung lautende Forderungen (Guthaben, Schecks, Wechsel). Von Sortenkursen spricht man, wenn es um das Austauschverhältnis von ausländischem Bargeld, also um Banknoten oder Münzen, in Euro geht.
In der Mengennotierung drückt der Geldkurs den Kurs aus, zu dem Kreditinstitute eine ausländische Währung pro einem Euro verkaufen (ergibt bei der Mengennotierung einen höheren Eurobetrag). Der Briefkurs entspricht dem Kurs, zu dem Kreditinstitute eine ausländische Währung pro einem Euro ankaufen (ergibt entsprechend einen niedrigeren Betrag in Euro).
Im Devisenhandel wird zwischen Kassa- und Termingeschäften unterschieden. Als Kassageschäft (Spot-Geschäft) wird ein Vertragsabschluss über den Kauf oder Verkauf von Devisen bezeichnet, dessen Erfüllung nach den Usancen des Marktes sofort erfolgt (z. B. innerhalb von zwei Geschäftstagen). Der Kassakurs ist dementsprechend der Kurs, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem ein Devisenkassageschäft abgeschlossen wird.
Ein Devisentermingeschäft (Forward, Future) ist eine Vereinbarung über den Kauf bzw. Verkauf eines bestimmten Betrags einer ausländischen Währung (z. B. USD) zu einem Erfüllungszeitpunkt in der Zukunft (vgl. Schmidt (2014), S. 92ff.; Janka/Roloff/Luce, StuB 2017, S. 106 (108)). Die für das Termingeschäft geltenden Bedingungen, wie der Terminkurs, die Fälligkeit und das Volumen, werden bereits bei Abschluss des Geschäfts festgelegt. Abschluss- und Erfüllungstag fallen zeitlich mindestens drei Geschäftstage auseinander. Da sich der Wert eines Devisentermingeschäfts infolge der Änderung des Wechselkurses und/oder der in- bzw. ausländischen Zinsen ändert, keine anfängliche Zahlung erfolgt und das Geschäft erst in der Zukunft erfüllt wird, handelt es sich bei einem Devisentermingeschäft um ein Derivat. Dieses ist nach den allg. Normen als schwebendes Geschäft nicht zu bilanzieren; eine bilanzielle Wirkung entfaltet ein Devisentermingeschäft grds. nur dann, wenn aus diesem ein negativer Erfolgsbeitrag (negativer Marktwert, negativer beizulegender Wert bzw. Zeitwert) zu erwarten ist.
Terminkurs ist der Wechselkurs, der für ein Erfüllungsgeschäft in der Zukunft maßgeblich ist. Devisenterminkurse werden standardmäßig für Laufzeiten von 1, 2, 3, 6 und 12 Monate quotiert. Sog. Broken Quotes sind von diesen Standardlaufzeiten abweichende Laufzeiten. Für die Hauptwährungen sind auch Laufzeiten bis 5 Jahre oder mehr möglich. Die Laufzeit für ein Devisentermingeschäft wird ab dem Valutatag des Kassageschäfts (Spot-Geschäft) gemessen.
Der Devisenterminkurs setzt sich bei frei konvertierbaren Währungen aus der sog. Kassabasis (Kassakurs bei Vertragsabschluss) und dem Swapsatz zusammen (vgl. Schmidt (2014), S. 92ff.). Der Swapsatz (Forward Points, Swapstellen) ist der Nettoaufwand oder -ertrag aus dem Zins der per Kasse gekauften und bis zur Fälligkeit des Termingeschäfts angelegten Währung und der zeitgleich per Kasse verkauften und bis zur Fälligkeit des Termingeschäfts aufgenommenen Gegenwährung. Der Swapsatz wird in "Stellen" ausgedrückt. Grds. ist der Swapsatz ein ökonomischer Ausgleich für unterschiedliche Zinsertragsmöglichkeiten in den einzelnen Währungen (für weitere Einzelheiten vgl. Scharpf/Schaber (2018), S. 363ff., 619ff.).
Zur Bilanzierung von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument i. R.v. Bewertungseinheiten vgl. HdR-E, Kap 7, Rn. 116 sowie Scharpf/Schaber (2018), S. 625ff. (Absicherung nicht zinstragender Geschäfte), S. 627ff. (Absicherung verzinslicher Aktiva bzw. Passiva).