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I. Überblick

Dr. Joachim Brixner
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Rn. 404

Stand: EL 45 – ET: 02/2025

Im Zuge der Umsetzung des BilMoG – insbesondere im Kontext der Einführung des § 254 zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten – stellte sich u. a. die Frage, ob und wie die Geschäfte des Bankbuchs – deren Absicherung meist auf Nettobasis erfolgt (früher von Banken häufig als Macro-Hedge bezeichnet) – mit Inkrafttreten des BilMoG zu bewerten und einzuordnen sind. Die Forderungen, verzinsliche Wertpapiere und Verbindlichkeiten wurden vormals einschließlich der Zinsderivate des Bankbuchs aufgrund einer sog. "Bilanzierungskonvention" nicht zinsinduziert bewertet (die nachfolgenden Ausführungen sind entlehnt an Scharpf/Schaber (2022), S. 154ff., sowie Scharpf/Schaber, DB 2011, S. 2045ff., jeweils m. w. N.). Einzelfragen zur verlustfreien Bewertung regelt IDW RS BFA 3 (2017).

Es zeigte sich, dass für die Bilanzierung des Bankbuchs die Norm des § 254 nicht sachgerecht war, da es sich bei der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs um die Bewertung schwebender Geschäfte in Bezug auf das Zinsspannenrisiko handelt. Die verlustfreie Bewertung und damit die Ermittlung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften knüpfen dabei nach § 249 Abs. 1 an zwei grundlegende Tatbestände an:

(1) das Vorliegen von schwebenden Geschäften, sowie
(2) ein aus den schwebenden Geschäften drohender Verlust.

Seitens des BFA wurde daher zutreffend festgestellt, dass § 254 ungeeignet ist, das Zinsänderungsrisiko (in Form des Zinsspannenrisikos) des Bankbuchs sachgerecht abzubilden (vgl. IDW, FN-IDW 2010, S. 578f.). Vor diesem Hintergrund hat sich die Fachwelt und die Bilanzierungspraxis mit diesem Fragenkomplex befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das Bankbuch verlustfrei zu bewerten ist: Soweit die Erträge aus dem Bankbuch die dadurch verursacht...

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