Rn. 5

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Die Verbrauchsfolgeverfahren sind weitgehend in den USA entwickelt worden. Sie wurden in der BRD auch schon vor Inkrafttreten des AktG 1965 unbestritten als zulässig angesehen und entsprechen damit dort, wo sie angewendet worden sind, einer bereits langjährigen Übung. Sie haben in der handelsrechtl. Praxis jedoch nur partiell Bedeutung erlangt, weil sie steuerrechtl. – von Ausnahmen abgesehen – nicht anerkannt wurden. Dies hat sich mit der Zulassung der Lifo-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG durch das Steuerreformgesetz 1990 (vgl. BGBl. I 1988, S. 1093) geändert; seitdem hat diese Verbrauchsfolge an Bedeutung gewonnen (zur stl. Behandlung vgl. HdR-E, HGB § 256, Rn. 83 ff.).

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