Rn. 87

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

Ein Wechsel unter den zulässigen Aufbewahrungsformen während der Aufbewahrungsfrist ist handelsrechtlich möglich (vgl. Biener, H. 1977, S. 530). Allerdings wird der Wechsel der Aufbewahrungsform steuerlich durch die Änderungen des § 147 AO eingeschränkt (vgl. HdR-E, HGB § 257, Rn. 84). Bei einem Wechsel des Archivsystems muss das neue System in quantitativer und qualitativer Hinsicht die gleichen Auswertungen der aufbewahrungspflichtigen Daten gewährleisten wie im bisherigen System (vgl. BMF 2014, Rn. 142).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?