Hinsichtlich ihrer Eigenmittel legen die Institute folgende Informationen offen:
a) |
einen vollständigen Abgleich der Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals, des Ergänzungskapitals, sowie der Korrekturposten und der Abzüge von den Eigenmitteln des Instituts gemäß den Artikeln 32 bis 36, 56, 66 und 79 mit der in den geprüften Abschlüssen des Instituts enthaltenen Bilanz; |
b) |
eine Beschreibung der Hauptmerkmale der von dem Institut begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals; |
c) |
die vollständigen Bedingungen aller Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals; |
d) |
als gesonderte Offenlegung die Art und Beträge folgender Elemente:
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Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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