Tz. 106
Hauptakteur der Internationalen Standardsetzung im Bereich der Rechnungslegung ist das International Accounting Standards Board (IASB ), eine privatrechtliche Einrichtung, die seinerseits getragen wird von der im März 2001 (seinerzeit als IASC Foundation) gegründete IFRS Foundation, einer privatrechtlich verfassten Not-for-profit Corporation nach dem Recht von Delaware. Ihr Leitungsorgan ist das Board of Trustees, das das IASB beaufsichtigt, ferner das IFRIC sowie der Standards Advisory Council (SAC). Weitere Einrichtungen unter dem Dach der IFRS Foundation sind das Monitoring Board, das als Bindeglied zwischen dem Board of Trustees und den öffentlichen Institutionen fungiert, die für die Überwachung der nationalen Standardsetzer zuständig sind. Finanziert wird die IFRS Foundation durch Spenden der Wirtschaft und verschiedener Organisationen, die die Internationalisierung der Rechnungslegung fördern. Als privatrechtliche Einrichtung hat das IASB per se keinerlei hoheitliche oder gar Rechtssetzungsbefugnisse. Hoheitliche oder rechtliche Bedeutung kann das, was das IASB macht, nur dadurch erlangen, dass Hoheitsträger oder Gesetzgeber sich dies zu eigen machen, etwa in Gestalt des Endorsement-Verfahrens der EU.
Tz. 107
Das Board of Trustees hat gegenwärtig 22 Mitglieder. Es ernennt die Mitglieder des IASB, des IFRIC und des SAC. Es überwacht die Aktivitäten des IASB, berät und entscheidet über Änderungen der Satzung und stellt die Finanzierung der IFRS Foundation sicher. Seine Mitglieder werden für drei Jahre berufen und nach einem festen geographischen Schlüssel ausgewählt, der die Internationalität des Gremiums sicherstellen soll, darunter sechs Trustees aus Nordamerika, sechs aus Europa und sechs aus Asien/Ozeanien. Von den verbleibenden vier Mitgliedern muss eines aus Afrika und ein weiteres aus Südamerika kommen.
Tz. 108
Das Monitoring Board wurde erst im Jahre 2009 eingerichtet und dient als formales Bindeglied zwischen dem Board of Trustees und jenen öffentlichen Institutionen, die für die Überwachung der zum Teil in die Arbeit des ihr IASB eingebundenen nationalen Standardsetzern zuständig sind. Seine Einrichtung soll die Transparenz und die demokratische Kontrolle des IASB verbessern. Das Monitoring Board hat als Aufsichtsgremium die Aufgabe, den Auswahlprozess zur Ernennung der Trustees zu begleiten, die Trustees zu überwachen und zu beraten und mit dem Board of Trustees die Arbeitsgebiete des Board of Trustes und des IASB zu diskutieren. Ferner nimmt es einen jährlichen Rechenschaftsbericht des Board of Trustees entgegen. Gegenwärtig gehören dem Monitoring Board sechs Vertreter der international wichtigsten Wertpapieraufsichtsbehörden an.
Tz. 109
Das IASB hat als fachlich unabhängiges Exekutivorgan eine zentrale Stellung bei der Überwachung und Änderung bestehender IAS und IFRS und bei der Entwicklung und Verabschiedung neuer IFRS. Sitz des IASB ist London. Es hat gegenwärtig 16 Mitglieder. Die ursprünglich vorgesehenen starren formalen Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Mitglieder wurde später aufgegeben zugunsten einer allgemeinen Zielsetzung, die in einer konstruktiven Zusammenarbeit und Kooperation mit nationalen Standardsetzern, sonstigen Standardsetzern sowie mit an der Standardsetzung interessierten Gremien bei der Entwicklung der IFRS besteht. Ebenso wird auf eine angemessene und ausgewogene Mischung des Mitgliederkreises aus Wirtschaftsprüfern, Abschlusserstellern, Nutzern und Fachleuten aus dem Bereich von Forschung und Lehre abgestellt, ohne diese Zusammensetzung allerdings zahlenmäßig näher zu definieren. Jedes Board-Mitglied hat eine Stimme. Die IFRS und die Interpretationen des IFRIC werden mit einer qualifizierten Mehrheit von zehn der sechzehn Stimmen verabschiedet, ansonsten genügt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei der geografischen Zusammensetzung des Mitgliederkreises ist die Satzung der IFRS Foundation um Ausgleich bemüht. Gleichwohl ist eine gewisse Dominanz des common-law-Rechts- und Kulturkreises nicht zu übersehen.
Tz. 110
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurde 1997 unter dem Namen Standing Interpretations Committee (SIC) gegründet und 2001 neu konstituiert. Es hat 12 stimmberechtigte Mitglieder. Sie werden von den Trustees für drei Jahre ernannt. Die Trustees berufen weiterhin eines der Mitglieder des Board zum Vorsitzenden des IFRIC. Der Vorsitzende hat das Recht, sich in fachlichen Fragen zu äußern, jedoch kein Stimmrecht. Aufgabe des IFRIC ist es unter anderem, die Standards für die Anwendung zu interpretieren und unter Berücksichtigung der Vorschriften des Rahmenkonzepts Hilfe in solchen Rechnungslegungsfragen zu leisten, die nicht explizit in den Standards angesprochen werden.
Tz. 111
Das Standards Advisory Council (SAC) steht dem IASB als weiteres beratendes Gremium zur Seite. Es besteht aus min...