Tz. 445
Entwicklungskosten fallen nicht lediglich bei technischen Prozessen an, sondern auch bei der Entwicklung von Humankapital[475] oder Konzepten. Allerdings existieren neben den allgemeinen Aktivierungsvoraussetzungen auch noch explizite Ansatzverbote (IAS 38.63) für die folgenden Vermögenswerte:
- Marken und Warenzeichen
- Druck- und Verlagsrechte
- Kundenlisten und -beziehungen
- ähnliche Werte
Zudem darf auch der selbst geschaffene gegenüber dem derivativem goodwill nicht angesetzt werden (IAS 38.48).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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