Das Verbot des § 5 gilt nicht für
1. |
die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten, |
2. |
die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung, |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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