(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte[1]
1. |
Warnung, |
2. |
Verweis, |
3. |
Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, |
4. |
Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren, |
5. |
Ausschließung aus dem Beruf. |
(2)[2] Berufsgerichtliche Maßnahmen bei Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften sind
1. |
Warnung, |
2. |
Verweis, |
3. |
Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, |
4. |
Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren, |
5. |
Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. |
(3[3] [Bis 31.07.2022: 2] ) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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