Prof. Karl-Otto Bergmann, Dr. Carolin Wever
Rz. 99
Personenschäden stellen bei der ärztlichen Tätigkeit naturgemäß das Hauptschadensrisiko dar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Ziff. 1.1 AHB auf Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsbeschädigung von Menschen zur Folge haben. Die Gesundheitsbeschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeinträchtigung bestehen. In Betracht kommt z.B. ein Schmerzensgeldanspruch eines Patienten, der eine Zeit lang mit der fehlerhaften Diagnose einer Krebserkrankung oder HIV-Infektion leben muss. Ausgeschlossen sind nach Ziff. 7.18. AHB Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers entstehen. Unterhaltsansprüche wegen ungewollter Schwangerschaft oder unterbliebenen Schwangerschaftsabbruchs sind reine Vermögensschäden und müssen nach Ziff. 2.1 AHB gesondert versichert werden (siehe Rdn 89).
Rz. 100
Die Spannbreite der zzt. üblichen Deckungssummen für niedergelassene Ärzte beträgt je Schadenfall für Personen- und Sachschäden zwischen 2 und 5 Mio. EUR. Sofern die ärztliche Geburtshilfe mitversichert wird, ist der Abschluss einer höheren Deckungssumme geboten. Derzeit reichen die Deckungssummen bis 20 Mio. EUR. Bei üblicher Risikoabschätzung kann heute eine Deckungssumme unter 5 Mio. EUR grundsätzlich nicht empfohlen werden.
Rz. 101
Die Beitragssummen variieren je nach Tätigkeitsgebiet des Arztes stark. So bietet ein Versicherer Berufshaftpflichtversicherungen bei dreijähriger Laufzeit und einer Deckungssumme von pauschal 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden – was bereits bedenklich niedrig erscheint – sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden zu Jahresprämien zwischen 270 EUR für Zahnärzte und ca. 3.000 EUR für niedergelassene, ambulant auch mit Vollnarkose operierende Chirurgen an. Angebote für Ärzte mit Belegbetten sind nur auf Anfrage erhältlich – ein Indiz für das höhere Schadensrisiko für Belegärzte. Für Berufsanfänger bestehen bei einzelnen Versicherern vergünstigte Sondertarife.