Körper- und kopfgetragene Bildschirmgeräte
Die ASR A6 geht auch auf Bildschirmgeräte ein, die in der Bewegung genutzt werden.
Tragbare Bildschirmgeräte, die handgehalten genutzt werden, sollen möglichst leicht sein (< 0,5 kg) und müssen über geeignete Eingabemittel verfügen (z. B. Stifte), die zuverlässiges und fehlertolerantes Arbeiten ermöglichen. Bei Fingereingabe gilt die Benutzung mit beiden Daumen als deutlich handschonender als nur mit einem.
Geräte, die mehr als 1 kg wiegen, müssen in der Bewegung mit einer Tragevorrichtung (Gurtsystem mit Ablagemöglichkeit) verwendet werden.
Kopfgetragene Bildschirmgeräte (z. B. VR- oder AR-Brillen) sollen möglichst leicht und bequem sowie sicher am Kopf zu tragen sein und müssen so arbeiten, dass Unfallgefahren durch Sichtbehinderungen in das Umfeld vermieden werden. Sie müssen auch mit Sehhilfen verwendet werden können. Die maximale Arbeitszeit, die mit einer Datenbrille gearbeitet werden kann, ist im Einzelfall abhängig von der Beanspruchung durch das Gerät festzulegen.
Generell sollen getragene Bildschirmgeräte nicht für längerfristige Eingabearbeiten und "normale" Büroarbeiten genutzt werden, sondern immer nur da, wo der mobile Einsatz unvermeidlich ist.