Einführung
Im Blickpunkt
"Die Pläne der EU zur nachhaltigen Regulierung der Finanzwirtschaft stoßen bei Wirtschaftsexperten und Unternehmen auf Kritik", heißt es in einer PM des ifo Instituts vom 13.10.2020. "Umweltprobleme sollten primär durch umweltpolitische Maßnahmen angegangen werden", sagt ifo-Präsident Clemens Fuest in einer von der IHK München beauftragten und unter www.ifo.de abrufbaren Studie zu den EU-Plänen. Transparenz und richtige Bepreisung von Risiken seien wichtig, aber eine Lenkung der Kapitalströme in ‘grüne’ Verwendungen durch die Finanzregulierung sei problematisch. "Die dazu vorgesehene Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten in ‘grün’ oder ‘braun’ wird durch andere klimapolitische Instrumente überlagert – es findet somit eine ineffiziente Doppelregulierung statt", kritisiert Fuest. Johannes Winklhofer, Vizepräsident der IHK für München und Oberbayern und geschäftsführender Gesellschafter des Münchner Automobil- und Maschinenbauzulieferers iwis, sagt, der Wandel zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaft sei grundsätzlich ein wichtiger und richtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele. "Die Bedürfnisse der stark mittelständisch geprägten bayerischen und deutschen Wirtschaft müssen aber deutlich besser berücksichtigt werden, sonst droht ein riesiges neues Bürokratiemonster. Die Überlegungen zur Definition einer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit entlang der gesamten Lieferkette gehen zu weit." Da sich kleine und mittelständische Unternehmen und Zulieferer traditionell stärker über Kredite finanzieren, dürften sie weit mehr unter schärferen Finanzierungsvorgaben leiden als große Konzerne mit direktem Zugang zu den internationalen Finanzmärkten. Hintergrund der Debatte sei der Aktionsplan "Sustainable Finance", mit dem die EU die Finanzwirtschaft als Hebel des wirtschaftlichen Umbaus nutzen und Finanzströme gezielt in nachhaltige Projekte und Unternehmen lenken will. Derzeit werde in Brüssel dazu eine "gemeinsame Taxonomie" entwickelt, mit der die EU die Nachhaltigkeit aller Wirtschaftstätigkeiten und Produkte klassifizieren will. – S. zu diesem Thema auch die untenstehende Meldung zum Positionspapier "Sustainable Finance" des Instituts der Wirtschaftsprüfer; zu den Auswirkungen der EU-Taxonomie-Verordnung auf die Unternehmensberichterstattung s. Lanfermann, BB 2020, 1643 ff. |
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft |
Rechnungslegung
EU: Übernahme der Änderungen an IFRS 16 in europäisches Recht
-tb- Die Europäische Union (EU) hat am 9.10.2020 die IASB-Verlautbarung "COVID-19-bezogene Mietkonzessionen – Änderung an IFRS 16" übernommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderung an IFRS 16 sieht befristete COVID-19-bezogene operative Entlastungen für Leasingnehmer vor. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1.6.2020. Das Amtsblatt der Europäischen Union ist unter https://eur-lex.europa.eu abrufbar.
EFRAG: Endorsement Status Report
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat einen aktuellen Bericht zum Status des Übernahmeprozesses veröffentlicht, der die EU-Übernahme der Änderungen an IFRS 16 "Covid-19-bezogene Mietkonzessionen" abbildet.
(www.drsc.de)
Hinweis
S. dazu Berger, BB 2020, 1707 ff.
FDP: Forderung von Finanzreformen nach Wirecard
Die FDP-Fraktion fordert als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal umfangreiche Reformen der Finanzaufsicht und des Finanzmarkts. In einem Antrag (19/23120) der FDP-Fraktion heißt es, der Finanzstandort Deutschland habe durch den Bilanzskandal um den Münchner Finanztechnologiekonzern Wirecard AG schweren Schaden genommen. Um das Vertrauen von Anlegern und Investoren zurückzugewinnen, müssten organisatorische, strukturelle und personelle Missstände bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, bei der Abschluss- und Konzernprüfung sowie bei staatlichen Aufsichtsbehörden konsequent beseitigt werden. Im Einzelnen verlangt die FDP-Fraktion eine Stärkung der Corporate Governance bei börsennotierten bzw. bei kapitalmarktorientierten Unternehmen. Außerdem soll die Abschlussprüfung reformiert werden. Es müsse dringend eine zuständige Behörde benannt werden, an die Abschlussprüfer ihre Mitteilungen richten könnten. Angesichts des eklatanten Vollzugsdefizits ist nach Ansicht der FDP-Fraktion auch eine Restrukturierung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Die BaFin müsse ihre Zeit und Aufmerksamkeit auf große Risiken konzentrieren. Es dürfe nicht sein, dass die Finanzaufsicht kleine Finanzinstitute oder Finanzdienstleister genauso intensiv beaufsichtige wie große, international aufgestellte Akteure. Außerdem werden in dem Antrag die Bemühungen der Deutschen Börse AG begrüßt, die Mindestanforderungen für DAX-Unternehmen zu reformieren.
(hib 1077/2020 vom 7.10.2020)
DRSC: Quartalsbericht Q3/2020
Der Bericht des DRSC zum dritten Quartal 2020, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert...