IFAC/CA ANZ: Weitere Unterstützung für kleine Praxen bei der Umsetzung der neuen Quality Management Standards
Die International Federation of Accountants (IFAC) hat gemeinsam mit der Berufsorganisation aus Australien und Neuseeland (Chartered Accountants Australia and New Zealand – CA ANZ) ein unter www.wpk.de abrufbares Qualitätsmanagement-Toolkit veröffentlicht, das kleinen und mittleren Praxen (KMP) helfen soll, die Qualitätsmanagementstandards des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) umzusetzen (ISQM 1, ISQM 2, ISA 220 Revised). Das Toolkit und die dazugehörige illustrative Risikomatrix enthalten u. a. eine Reihe von Dokumenten, Checklisten und Formularen, die KMP dabei helfen sollen, ihre Qualitätsziele festzulegen, Qualitätsrisiken zu identifizieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Qualitätsrisiken zu entwickeln und umzusetzen. Die Arbeitshilfe ist so konzipiert, dass jede Praxis den Inhalt an ihre Besonderheiten und ihre Aufträge anpassen muss – ein entscheidendes Element, da jede Praxis ihren eigenen Prozess zur Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems durchläuft.
(Neu auf WPK.de vom 9.11.2023)
WPK: Stellungnahme zum Entwurf des ISSA 5000
Am 13.11.2023 hat die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zum Entwurf des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Stellung genommen. Die WPK begrüßt den vorliegenden Entwurf des IAASB ausdrücklich. Derzeit veröffentlichen zahlreiche Organisationen Regelwerke, die sich mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen befassen. Aus Sicht des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer sollte angestrebt werden, dass die fachlichen Verlautbarungen des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Grundlage der Prüfung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung werden, zumal der vorliegende Entwurf alle einschlägigen und relevanten Anforderungen enthält. Um den Erbringern von Prüfungsleistungen die Erfüllung der festgelegten Anforderungen zu erleichtern, empfiehlt die WPK zusätzliche Anwendungshinweise, insbesondere zur
- Abgrenzung des "internal expert" bzw. "external expert" vom "other practitioner",
- Trennung der Anforderungen zu "Schätzungen" von denen zu "zukunftsbezogenen Angaben" und
- "Materiality".
(Neu auf WPK.de vom 14.11.2023)
WPK: Stellungnahme zum RefE FinmadiG
Die WPK hat mit Schreiben vom 10.11.2023 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zum Referentenentwurf (RefE) eines Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) Stellung genommen und gefordert, dass die geplante Einführung einer Pflicht zur externen Rotation für Abschlussprüfer der
- Institute nach § 2 Abs. 1 KMAG-E (§ 38 Abs. 1 KMAG-E, Art. 1),
- Schwarmfinanzierungsdienstleister (§ 32f Abs. 4 S. 3 WpHG-E, Art. 4 Nr. 8 d) bb)) sowie
- Wertpapierdienstleistungsunternehmen (§ 89 Abs. 3 S. 3 WpHG-E, Art. 4 Nr. 16)
gestrichen wird.
(Neu auf WPK.de vom 13.11.2023)
WPK: Aktualisierung der Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko
Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 27.10.2023 die Liste der Länder aktualisiert, die unter FATF-Beobachtung stehen ("Graue Liste"). Bulgarien wurde neu gelistet. Albanien, Jordanien, die Kaimaninseln und Panama wurden hingegen von der Liste gestrichen. Mit Mitteilung von demselben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben ("Schwarze Liste"). Neuerungen gab es jedoch nicht. Die WPK hat ihre Übersicht der Listen zuletzt am 14.11.2023 aktualisiert und diese informationshalber unter www.wpk.de im Mitgliederbereich "Meine WPK" bereitgestellt.
(Neu auf WPK.de vom 14.11.2023)
KfQK: Bericht über die Sitzung am 7.11.2023
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 7.11.2023 zusammengefasst. Die KfQK hat sich erneut mit dem Einsatz von Nichtberufsträgern bei der Durchführung von Qualitätskontrollen befasst. Bei der Einführung des Qualitätskontrollverfahrens ging der Gesetzgeber davon aus, dass Qualitätskontrollen nur von bei der WPK registrierten Prüfern für Qualitätskontrolle durchgeführt werden.
Bei der Prüfung einzelner Aufträge hat sich der Prüfer für Qualitätskontrolle insbes. mit der Identifikation und Beurteilung der bedeutsamen Risiken sowie mit der Reaktion auf die bedeutsamen Risiken durch die zu prüfende Praxis zu befassen. Die Ergebnisse der Prüfung werden regelmäßig auch mit dem für die Abschlussprüfung verantwortlichen WP/vBP zu diskutieren sein. Dies ist ohne entsprechende Erfahrungen – wie sie i. d. R. nur in Abschlussprüfungen erfahrene Berufsangehörige haben – nicht angemessen möglich. Die KfQK vertritt daher unverändert die Auffassung, dass die Prüfung einzelner Aufträge i. d. R. nur durch WP/vBP erfolgen kann. Im Einzelfall sind Ausnahmen denkbar, wenn der Einsatz von Spez...