Als Jobtickets werden Monats- oder Jahresfahrkarten bezeichnet, die Unternehmen bei einem Verkehrsbetrieb erwerben und entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Arbeitnehmer ausgeben. Das Jobticket berechtigt den Eigentümer dazu, öffentliche Verkehrsmittel innerhalb einer bestimmten Region oder Verkehrszone zu nutzen. Oft erhalten die Unternehmen besondere Konditionen vom Verkehrsbetrieb für ihre Arbeitnehmer. Auch ein Deutschland-Ticket kann ein Jobticket sein.
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Jobticket, handelt es sich grundsätzlich um einen Sachbezug und damit um steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) an Arbeitnehmer, die für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel nutzen, sind jedoch steuerfrei, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Zur Steuerfreiheit von (Bar-)Zuschüssen des Arbeitgebers bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, d. h. der Ersatz von nachgewiesenen Aufwendungen des Arbeitnehmers, siehe "Fahrtkostenzuschuss".