Von besonderer Bedeutung für Verwalter ist die Tatsache, dass sie die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags dann riskieren, wenn sie überhaupt keine Beschluss-Sammlung führen. Stellt nämlich bereits das nicht ordnungsmäßige Führen der Beschluss-Sammlung einen wichtigen Grund dar, ist dies erst recht der Fall, wenn überhaupt keine Beschluss-Sammlung geführt wird.

 

Fehlerhafte Information

Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags kann bereits dann drohen, wenn ein verantwortlicher Mitarbeiter des Verwaltungsunternehmens auf Nachfrage eines Wohnungseigentümers mitteilt, es werde keine Beschluss-Sammlung geführt, obwohl diese aber tatsächlich geführt wird.[1]

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