Entscheidungsstichwort (Thema)
Eigentümerversammlung. Protokoll
Normenkette
ZPO § 416
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin ist Eigentümerin der Wohnung 202 in der Wohnanlage Q-Str. # in Z1. Die Beklagten sind die übrigen Eigentümer dieser Anlage. Mit am 29.November 2011 bei Gericht eingegangenem Schreiben erklärte die Klägerin unter der Überschrift "Rechtsstreit C3 ./. WEG Q-Str. # Klageerweiterung zur möglichen Anfechtung Lüftungsanlage", dass sie um Fristverlängerung bitte. Mit am 06.Dezember 2011 bei Gericht eingegangenen Schreiben erklärte sie, sie beantrage den Beschluss vom 22.11.2011 aufzuheben. Insoweit wird auf den Schriftsatz Bl. 23 d.A. Bezug genommen.
Auf einer außerordentlichen Eigentümerversammlung am 22.November 2012 wurde unter TOP 3 B über Ergänzungs- Änderungsbeschlüsse bezüglich der Sanierung der "SÜLA-Entlüftungsanlage", der Sicherheits- Überdruck- Lüftungsanlage, abgestimmt. Zunächst wurde über unter TOP 3 B a) über folgenden Beschlussantrag abgestimmt: "Die Eigentümerversammlung beschließt die SÜLA-Anlage gem. Vorschlag von Herrn F2 in entsprechend vorliegender Baugenehmigung zu einem Gesamtkostenansatz von brutto 125.698,45 € zu realisieren. Zur Errichtung des Ansaugturms werden bis zum 29.02.2012 zwei Alternativen (a. Ansaugschleusen vor dem Hobbyraum Eigentümerin Frau J, b. kleinere Turmvariante) mit der Feuerwehr und der Stadt prioritär abgestimmt. Der Verwalter wird angewiesen, die Aufträge unverzüglich zu erteilen. Der Auftrag zur Errichtung der Ansaugvorrichtung wird nach Abstimmung, spätestens aber zum 29.02.2012 nach Anhörung des Beirats vom Verwalter vergeben. Die Finanzierung erfolgt mit Sonderumlage i.H.v. 60.000,00 €, die bereits eingezogen wurden, der Rest aus der Rücklage." Im Protokoll ist vermerkt, dass dieser Beschluss mehrheitlich abgelehnt sei.
Unter TOP 3 B b) wurde dann über folgenden Antrag abgestimmt: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt die Realisierung der SÜLA-Anlage nach Maßgabe der Planungen und der Genehmigung der Stadt Bonn oder Änderungen bzw. den vorliegenden Angeboten und Auftragsempfehlung von Herrn Ing. F2, die der Einladung beilagen, zu einem Gesamtkostenansatz von brutto 125.698,45 €. Der Verwalter wird beauftragt, die Aufträge sofort zu vergeben, unabhängig davon, dass der Beschluss angefochten wird. Die finanzielle Realisierung soll dergestalt erfolgen, dass die noch offene Summe in Höhe von ca. 65.000,00 € per Sonderumlage, fällig zum 01.02.2012 eingezogen wird. Der Standort des Turms soll, wie im Plan von Herrn F2 angegeben, realisiert werden." Im Protokoll ist aufgeführt, dass dieser Beschluss mehrheitlich angenommen worden sei.
Dieser Beschlussfassung lag folgende Vorgeschichte zugrunde:
Am 30. September 2009 fand eine Brandschau der Feuerwehr statt. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2009 erklärte die Feuerwehr, dass die bisherige Lüftungsanlage unverzüglich wieder in Betrieb zu nehmen sei. Für den weiteren Inhalt des Schreibens wird auf Bl. 58/59 d.A. Bezug genommen. Die Firma L I2 teilte mit E-Mail vom 02.03.2010 der Verwalterin, der J E KG, mit, dass bisherige Lüftungsanlage nicht reparabel und nicht in Betrieb zu nehmen sei. Sie entspreche nicht mehr den heute gültigen allgemeinen Regeln der Technik. Auf einer Eigentümerversammlung am 17.02.2011 wurde unter TOP 3 beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, den Auftrag für die erforderliche Sanierung der Zuluftanlage gem. vorliegendem Angebot vom 09.11.2011 i.H.v. 38.592,98 € zzgl. Sicherheit i.H.v. 6.407,11 € an die Firma MCN zu vergeben. Weiterhin wurde beschlossen, den Auftrag für die erforderlichen Elektroarbeiten (Kabelverlegung, Zuluftanlage) gem. vorliegendem Angebot vom 13.12.2010 i.H.v. 7.399,30 € zzgl. Sicherheit i.H.v. 2.600,70 € an die Firma K I zu vergeben. Am 12. Mai 2011 wurde die Genehmigung für die Errichtung der Sicherheitsüberdrucklüftungsanlage erteilt. Auf der ordentlichen Eigentümerversammlung am 19.09.2011 berichtete der mit der Koordinierung der Arbeiten beauftragte Dipl.-Ing. F2 über den Stand der Sanierung und Ausschreibung. Es wurde beschlossen, eine Sondersitzung zur SÜLA-Anlage nach einer Informationsveranstaltung mit dem Ordnungsamt und der Feuerwehr durchzuführen.
Unter dem 12.10.2011 schrieb das Bauordnungsamt an die Verwaltung J E KG, dass die Sanierung der Altanlage nicht möglich sei. Wenn bis zum 01.12.2011 keine Bestätigung eines mit der Errichtung der SÜLA beauftragten Unternehmens vorliege, werde die Nutzung des Gebäudes durch Ordnungsverfügung untersagt. Herr Dipl.-Ing. K vom Bauordnungsamt teilte Herrn F2 mit E-Mail vom 11.November 2011 mit, dass eine Reparatur und der daraus resultierende technische Eingriff an den bestehenden Bauteilen einen derartig großen Umfang nach sich gezogen hätte, dass der Bestandschutz durch eine wesentliche Änderung für die SÜLA erlo...