Begriff

Das am 1.4.1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl I S. 3138 ff.) mit Wirkung ab 1.1.2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 305310 BGB) integriert.

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