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Allgemeine kaufmännische Grundlagen (ZertVerwV) / 4 Externes und internes Rechnungswesen

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Externes und internes Rechnungswesen bilden zusammen das betriebliche Rechnungswesen. Das betriebliche Rechnungswesen nimmt eine bedeutende Funktion in der Unternehmensführung ein, weil hier das betriebliche Geschehen zentral erfasst, dokumentiert und ausgewertet wird.

Nachstehende Hauptaufgaben werden dem betrieblichen Rechnungswesen zugeordnet:[1]

Geschäftsfelder des betrieblichen Rechnungswesens

[1] Vgl. Birkner/Bornemann, Rechnungswesen in der Immobilienwirtschaft, Kap. 1.1, S. 17.

4.1 Externes Rechnungswesen

Die Dokumentations- und Informationsaufgaben (Felder 1 und 2 in vorstehender Grafik) ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften des HGB und der Steuergesetze und spiegeln die Aufgaben der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) wider (siehe hierzu die Ausführungen zur Unternehmensbuchhaltung in Kap. C.I.3.2).

Der hierdurch gewonnene Überblick über die Geschäftsfälle, die Lage des Unternehmens und den Jahreserfolg ist nicht nur gegenüber den Gläubigern und dem Finanzamt von Bedeutung, sondern dient insbesondere der Information des Inhabers bzw. Gesellschafters des Unternehmens.

4.2 Internes Rechnungswesen

Zusätzlich zur Finanzbuchhaltung können Unternehmen auch das interne Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) implementieren. Das interne Rechnungswesen hat vordergründig Kontrollaufgaben und stellt Zahlenmaterial bereit (Felder 3 und 4 in vorstehender Grafik). Das interne Rechnungswesen braucht sich nicht an den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zu orientieren.

Es ermöglicht vielmehr, die Zahlen aus der Finanzbuchhaltung anders zu bewerten. Die übernommenen Aufwendungen aus der GuV werden in der Kosten- und Leistungsrechnung nach unternehmensinterner Bewertung entweder in gleicher Höhe,[1] in einer anderen Höhe[2] oder als zusätzliche Kosten[3] eingebracht.

Zielsetzung der Kostenrechnung ist, die jeweil...

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