Die Dokumentations- und Informationsaufgaben (Felder 1 und 2 in vorstehender Grafik) ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften des HGB und der Steuergesetze und spiegeln die Aufgaben der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) wider (siehe hierzu die Ausführungen zur Unternehmensbuchhaltung in Kap. 3.2).

Der hierdurch gewonnene Überblick über die Geschäftsfälle, die Lage des Unternehmens und den Jahreserfolg ist nicht nur gegenüber den Gläubigern und dem Finanzamt von Bedeutung, sondern dient insbesondere der Information des Inhabers bzw. Gesellschafters des Unternehmens.

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