Ohne Beschaffenheitsangaben oder Zusicherungen im Mietvertrag ist eine Altbauwohnung im Erdgeschoss (Baujahr 1926) nicht mangelhaft i. S. d. § 536 BGB, wenn die Wände im Sockelbereich und z. T. bis zur Höhe von einem Meter feucht sind, sich jedoch kein Schwarzschimmel bildet, sondern nur Salzausblühungen auftreten.

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