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Diese Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen wurden unverbindlich aufgestellt und bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung abweichender Klauseln.
Soweit in diesen Versicherungsbedingungen die Deckung von Schäden aufgrund bestimmter Ereignisse ausgeschlossen wird, steht es jedem Versicherer frei, die Deckung auf diese Schäden auszudehnen. Entsprechendes gilt für Regelungen über die Voraussetzungen der Deckung bestimmter Risiken. Auch hier steht es jedem Versicherer frei, auf diese Voraussetzungen zu verzichten.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt folgendes:
§§ 1 - 11 §§ 1 bis 11
§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen
2. |
Versichert sind auch
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3. |
Die in Nr. 1 und 2 genannten Sachen und Kleintiere (siehe Nr. 2 e)) sind auch versichert, soweit sie fremdes Eigentum sind. |
4. |
Versichert sind ferner
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5. |
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden - auch höher- oder geringerwertigere -, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen. |
6. |
Nicht versichert sind
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§ 2 Versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen
1. |
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 3) notwendigen.
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