Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine bauliche Veränderung, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte, also einem Balkonkraftwerk, dient. Die Beschlussvorlagen behandeln zum einen die Gestattung des Anbringens einer solchen Anlage im konkreten Einzelfall, zum anderen einen Grundsatzbeschluss mit Festlegung der Rahmenbedingungen.
Vorbemerkung
Aufgrund des am 17.10.2024 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" haben die Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG einen Anspruch auf Montage von Steckersolargeräten.
Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit einer Gestattung in einem konkreten Einzelfall (s. nachfolgend Beschlussmuster 1) oder die Beschlussfassung über eine grundsätzliche Gestattung der Montage von Balkonkraftwerken unter Festlegung der maßgeblichen Rahmenbedingungen (s. nachfolgend Beschlussmuster 2). Letzteres empfiehlt sich bereits zur Schaffung eines einigermaßen einheitlichen Erscheinungsbilds.
Gestattung einer Anlage im konkreten Einzelfall
TOP XX Gestattung der Montage eines Steckersolargeräts am Balkon der Wohnung XX
Wohnungseigentümer ____________ wird die Montage einer Mini-Photovoltaik-Anlage im Bereich des Balkons seiner mit der Nr. XX in der Teilungserklärung bezeichneten Wohnung gestattet. Konkret handelt es sich um eine Anlage aus 2 Solarmodulen mit einer Ausgangsleistung von je ___ Watt mit einer Größe von ___ cm X ___ cm mit schwarzer Umrandung. Die Solarmodule sind bündig mit dem oberen Abschluss der Balkonbrüstung und mittig zu den Balkonseiten zu montieren.
Zur Vermeidung einer möglicherweise eintretenden Verschattung in der unter der Wohnung Nr. XX befindlichen Wohnung, sind die Solarmodule ungeachtet einer etwa vorhandenen Neigungsmöglichkeit plan an der Balkonbrüstung zu montieren und zu betreiben.
Ist im Bereich des Balkons eine Steckdose nicht vorhanden, umfasst dieser Beschluss auch die Gestattung der Montage einer Steckdose zwecks Einspeisung des erzeugten Stroms.
Die Gestattung der Montage steht unter der Bedingung des Nachweises einer sturmfesten Befestigung der Solarmodule und des ausreichenden Versicherungsschutzes. Die Nachweise sind unverzüglich nach Montage der Solarmodule gegenüber der Verwaltung zu erbringen.
Sämtliche Kosten der Baumaßnahme und deren Folgekosten sind von Wohnungseigentümer ____________ zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten eines etwa erforderlichen Rückbaus der Solaranlage, der aus Gründen der Erhaltung oder baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums oder mangels des Nachweises der sturmsicheren Montage und des ausreichenden Versicherungsschutzes erforderlich wird. Der Rückbau hat in einem solchen Fall durch den Wohnungseigentümer innerhalb einer von der Verwaltung hierfür gesetzten Frist zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
________________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Grundsatzbeschluss über die Errichtung von Anlagen unter Festlegung der Rahmenbedingungen
TOP XX: Montage von Steckersolargeräten an Balkonen
Den Wohnungseigentümern wird die Montage bzw. das Aufstellen von Steckersolargeräten wie folgt gestattet:
Zulässig ist die Montage von jeweils 2 Solarmodulen mit einer Gesamtausgangsleistung von 800 Watt. Die Gesamtmaße beider Module dürfen ____ cm X ____ cm nicht überschreiten und sind mit schwarzer Umrandung auszuführen.
Im Bereich der Balkone sind die Solarmodule bündig mit dem oberen Abschluss der Balkonbrüstung und mittig zu den Balkonseiten zu montieren. Zur Vermeidung einer möglicherweise eintretenden Verschattung in den jeweils unteren Wohnungen, sind die Solarmodule ungeachtet einer etwa vorhandenen Neigungsmöglichkeit plan an der Balkonbrüstung zu montieren und zu betreiben.
Im Bereich der Terrassen sind die Module an der Außenfassade ____ cm versetzt zur jeweiligen Terrassentür übereinander mit einem Abstand von ____ cm zum Boden zu montieren.
Die Gestattung der Montage steht unter der Bedingung des Nachweises einer sturmfesten Befestigung der Solarmodule und des ausreichenden Versicherungsschutzes. Die Nachweise sind unverzüglich nach Montage der Solarmodule gegenüber der Verwaltung zu erbringen.
Sämtliche Kosten der jeweiligen Baumaßnahme und deren Folgekosten sind von den die jeweilige Anlage betreibenden Wohnungseigentümern zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten eines etwa erforderlichen Rückbaus der Solarmodule, der aus Gründen der Erhaltung oder baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums oder mangels des Nachweises der sturmsicheren Montage und des ausreichenden Versicherungsschutzes erforderlich wird. Der Rückbau hat in einem solchen Fall durch den Wohnungseigentümer innerhalb einer von der Verwaltung hierfür gesetzten Frist zu erfolgen.
Abstimmungsergebni...