Überblick

Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Verkehrsteilnehmer vor schlecht erkennbaren Gefahren schützen oder zumindest warnen. Im Zusammenhang mit Bauarbeiten kann die Verkehrssicherungspflicht auf den Architekten oder die Bauunternehmer übergehen. Für den Bauherrn bestehen jedenfalls Kontroll- und Überwachungspflichten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge