Überblick

Auch wenn Anlage 1 (zu § 1 Satz 1 ZertVerwV), die die Prüfungsgegenstände für die IHK-Zertifizierungsprüfung im Einzelnen aufführt, bauliche Veränderungen nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Eigentümerversammlungen bezüglich der Besonderheiten bei Beschlüssen über bauliche Veränderungen nennt, sind diese doch essenziell für das Wissen und Handeln eines WEG-Verwalters. Insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen energetischer Sanierung, die die Gemeinschaften in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen werden, sind die rechtlichen und praktischen Hintergründe für das Verwalterwissen unverzichtbar.

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