Die Anforderungen an eine solarthermische Anlage regelt § 71e GEG. Er übernimmt weitgehend den Regelungsgehalt des § 35 Abs. 3 GEG 2020, der mit dem GEG 2024 aufgehoben wurde. Bei einer solarthermischen Anlage, die mit Flüssigkeiten als Wärmeträger genutzt wird, müssen die darin enthaltenen Kollektoren oder das System mit dem europäischen Prüfzeichen "Solar Keymark" zertifiziert sein, so nicht eine CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich ist.

Im Unterschied zu Photovoltaikanlagen, die der Stromerzeugung dienen, wandeln Solarthermieanlagen Sonnenenergie in Wärme um. Diese Wärme wird zum Erhitzen des Trinkwassers oder zum Heizen genutzt. Die in aller Regel auf das Hausdach montierten Sonnenkollektoren werden mit der Heizungsanlage im Keller verbunden.

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