Überblick

Bei den nachfolgend dargestellten Beheizungsvarianten ist kein Nachweis über die Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG erforderlich. In diesen Fällen wird vielmehr die Erfüllung dieser Vorgabe unterstellt, wonach 65 % Erneuerbare Energien in die Wärmeerzeugung eingebunden sind.

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