Die Wohnungseigentümer bestimmen durch Beschluss, dass bis zum Beschluss einer Gebrauchs- und Nutzungsordnung der individuelle Gebrauch der Gemeinschaftsflächen grundsätzlich untersagt sein soll. Zulässige legitime Nutzungen sind mindestens 2 Tage vorab anzumelden. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor.

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