Ein bestehendes Haus wird in Wohnungseigentum aufgeteilt. Für das Teileigentum Nr. 1 heißt es in der Teilungserklärung wie folgt: "1.050/30.000 Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit G2 bezeichneten Gewerberaum im EG rechts mit insgesamt 38 m2 Nutzfläche und dem ebenso bezeichneten Raum im UG (…)". Im Aufteilungsplan wird der Raum als "Keller" bezeichnet. Eine Regelung der Gemeinschaftsordnung spricht vom "KG" des Rückgebäudes. Die Wohnungseigentümer streiten, ob man in dem "Raum im UG" wohnen darf und was für den "Gewerberaum im EG" gilt.

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