Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2018 die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen einer Notgeschäftsführung. Dagegen gehen die Wohnungseigentümer 6, 7, 8, 9 und 23 vor. Das AG gibt der Klage statt. Auf die hiergegen eingelegte Berufung ändert das LG das AG-Urteil unter Abweisung der Klage im Übrigen dahingehend ab, dass die Ungültigerklärung lediglich auf die Klagen der Kläger zu 6 und 7 hin erfolgt. Gegen die Nichtzulassung der Revision wenden sich die Kläger zu 8, 9 und 23 (Beschwerdeführer).

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