Auswirkungen
Liegt ein einheitlicher Gewerbetrieb vor, hat dies Auswirkungen auf die Gewerbesteuer. Aus diesem Grund ist dieser Aspekt besonders interessant. Hat der Steuerpflichtige gewerbesteuerlich nur einen Gewerbebetrieb, werden die Gewinne aus den beiden Gewerbebetrieben (z. B. Handwerksbetrieb und Fotovoltaikanlage) zusammengerechnet. Das heißt, die gewerbesteuerlichen Freibeträge und Freigrenzen werden nur einmalig gewährt. Bei nicht einheitlichen Gewerbebetrieben erfolgt die Gewinnberechnung für jeden einzelnen Gewerbebetrieb.
Vergleich einheitlicher Gewerbebetrieb und nicht einheitlicher Gewerbebetrieb
Nehmen wir Frau Muster aus dem vorherigen Beispiel. Ich gehe hier mal von folgenden steuerlichen Gewinnen für das Jahr 2021 aus:
Elektrobetriebe: 22.000 EUR
Fotovoltaikanlage (nicht begünstigt): 10.000 EUR
Gewerbesteuerberechnung: Kein einheitlicher Betrieb
Vorgang | Elektrobetrieb | Fotovoltaikanlage |
---|---|---|
Gewinn aus Gewerbebetrieb | 22.000 EUR | 10.000 EUR |
./. Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG | -24.500 EUR | -24.500 EUR |
= Gewerbeertrag | 0 EUR | 0 EUR |
Werden beide Gewerbebetriebe für sich beurteilt, übersteigen die jeweiligen steuerlichen Gewinne den gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 EUR nicht. Es kommt somit zu keiner Gewerbesteuerbelastung.
Gewerbesteuerberechnung: Einheitlicher Gewerbebetrieb
Vorgang | Berechnung |
---|---|
Gewinn Elektrobetrieb | 22.000 EUR |
Gewinn Fotovoltaikanlage | 10.000 EUR |
./. Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG | -24.500 EUR |
= Gewerbeertrag | 7.500 EUR |
Liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor, muss Frau Muster mit einer Gewerbesteuerfestsetzung ihrer Gemeinde rechnen. Durch die Zusammenrechnung der beiden Gewinne kommt es zu einer Überschreitung des Freibetrags von 24.500 EUR.
Man sieht also, dass die Feststellung eines einheitlichen Gewerbebetriebs für die Gemeinden steuerlich vorteilhaft ist, wenn dadurch der Freibetrag überschritten wird. Das Ergebnis kann aber auch zulasten der Gemeinde ausfallen, wenn die Fotovoltaikanlage zunächst keine Gewinne, sondern Verluste erzielt.
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