2 Möglichkeiten

Wurde die Fotovoltaikanlage im Jahre 2022 angeschafft und auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, bleiben 2 Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Man bleibt weiterhin beim Verzicht und behält somit das Recht auf den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs-, Installations- und sonstigen Kosten.

Möglichkeit 2: Man macht den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung mit der Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2022 rückgängig. Dies hat zur Folge, dass Sie die erhaltenen Vorsteuern aus den Anschaffungs-, Installations- und sonstigen Kosten wieder zurückzahlen müssen. Zudem schulden Sie die Umsatzsteuer aus den Rechnungen/Gutschriften an oder vom Netzbetreiber nach § 14c Abs. 2 UStG. Konkret: Sie erhalten diese Umsatzsteuer erst von Ihrem Finanzamt vergütet, wenn Sie die Rechnungen/Gutschriften berichtigt haben und der Netzbetreiber die Vorsteuer aus den Rechnungen/Gutschriften an sein zuständiges Finanzamt zurückgezahlt hat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?