Überblick

Wer das Nachbargrundstück betreten möchte, muss den Nachbarn immer um Erlaubnis bitten. Wer dies nicht beachtet oder widerrechtlich gegen den Willen des Nachbarn dessen Grundstück betritt, begeht Hausfriedensbruch. Nur ausnahmsweise dann, wenn ein Betretungsrecht besteht, hat der Nachbar das Betreten zu dulden. Aber auch in diesem Fall muss er vorher gefragt werden bzw. dies gestatten. Verweigert er trotz bestehenden Betretungsrechts und Duldungspflicht den Zutritt, muss der Anspruch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden – ein Selbsthilferecht besteht nur im Fall des Notstands.

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