Dagegen soll nach einem Urteil des AG Spandau eine Klausel in einem Formularmietvertrag unwirksam sein, wonach der Vermieter jederzeit berechtigt ist, von einer Netto-Kaltmiete zuzüglich Betriebskostenpauschale auf eine Netto-Kaltmiete zuzüglich einer Betriebskostenvorauszahlung umzustellen. Dabei führt nach Auffassung des AG Spandau auch die vermieterseitige Erstellung von Betriebskostenabrechnungen und die widerspruchslose Bezahlung der sich daraus ergebenden Salden durch den Mieter nicht zu einer Vertragsänderung durch schlüssiges Verhalten.

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